
Verdinglichung
Alle Regeln sind beim Heimfried Mietenpool Bestandteil der Gemeinschaftsordnung, die in notarieller Form als Bestandteil der Teilungserklärung beim Grundbuchamt liegt.
Zum einen gehören die Regeln des Mietenpools zum "Inhalt des Sondereigentums" und sind damit rechtlich untrennbar mit der Eigentumswohnung selbst verbunden (Verdinglichung). Sie gelten automatisch für jeden neuen Erwerber einer Wohnung, egal, ob er das beabsichtigte und egal, ob er die Wohnung gekauft oder geschenkt bekommen hat, geerbt oder in einer Versteigerung erworben. Die Möglichkeit der "Flucht aus dem Pool" ist dadurch wirksam abgeschnitten.
Zum anderen sind die Regeln in einer öffentlichen Urkunde enthalten und damit leicht und zweifelsfrei beweisbar.
Ein üblicher Mietenpool dagegen ist als GbR konstruiert. Der Gesellschaftsvertrag einer GbR ist formfrei. Sein genauer Inhalt kann im Streitfall möglicherweise angezweifelt werden.
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Schuldenmacherei ist ausgeschlossen
Der Heimfried Mietenpool hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, er ist Teil der Vereinbarungen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Eine WEG bekommt überhaupt kein Darlehen (obwohl sie inzwischen teilrechtsfähig ist), weil dies ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht. Die Bank weiß, dass sie das Geld nicht von den Eigentümern zurückfordern könnte. Sogar ein laufendes Konto darf eine WEG nur kurzfristig und in geringem Umfang überziehen.
Eine GbR (üblicher Mietenpool) dagegen ist rechtsfähig und kann selbst Darlehen aufnehmen, also Schulden zu Lasten der Eigentümer machen. Im Zusammenhang mit betrügerischen Machenschaften (so urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe) wurden durch solche Darlehen zahlreiche Eigentümer schwer geschädigt.
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