
Flexibilität für Eigennutzer
Der Heimfried Mietenpool ist konzipiert für Anleger, nicht für Eigennutzer. Dennoch haben in unseren Anlagen in einzelnen Fällen Eigentümer die eigene Wohnung bezogen. Und sogar hier, außerhalb des eigentlichen Anwendungsbereiches, hat sich das Poolkonzept als außerordentlich tragfähig erwiesen.
Auch hier wieder ein zunächst ungewöhnlicher Gedanke: der Eigentümer bezieht die eigene Wohnung und zahlt "Miete" an den Verwalter. Die heißt "Regelmiete" und ist - rechtlich gesehen - natürlich überhaupt keine Miete, sondern eine Ausgleichszahlung. Diese Regelmiete ist genau so hoch wie die Miete, die ein fremder Mieter zahlen würde. Aber der Selbstnutzer hat auch quasi Mieterrechte in Bezug auf die Instandhaltung: wenn die Badewanne ersetzt werden muss, ist die Erledigung Sache des Verwalters und die Kosten trägt der Pool.
Gleichzeitig bekommt der Selbstnutzer natürlich wie vorher seinen Überschuss als Eigentümer.
Das klingt verrückt und obendrein kompliziert, ist aber weder das eine noch das andere. Die Regelung ist im Gegenteil klar und fair. Sie fängt die Interessenkonflikte auf, die ansonsten zwischen Anleger-Eigentümern und Selbstnutzer-Eigentümern vorprogrammiert wären.
Wir leben - ob uns das gefällt oder nicht - in einer mobilen Gesellschaft. Die Häufigkeit von Wohnungswechseln ist rapide angestiegen. Viele Berufstätige können sich eine normale Eigentumswohnung gar nicht "leisten". Nicht etwa, weil es an Geld fehlt, sondern weil sich die Bindung an den Wohnort als Ballast erweisen könnte.
Wer eine übliche Eigentumswohnung für die Selbstnutzung kauft, kann sie in der Praxis meist nur an Selbstnutzer weiterverkaufen. Viele Eigentümer haben erleben müssen, dass das ein sehr steiniger Weg ist und sie ihre ursprünglichen Preisvorstellungen vergessen konnten. Die vermeintliche Wertsteigerung der Wohnung entpuppte sich als Verlustgeschäft.
Wenn ein selbstnutzender Eigentümer ausziehen möchte, hat er bei uns die Wahl:
- Er kann die Wohnung trotz Auszugs als Anleger behalten, sie bringt Erträge, ohne dass er sich darum kümmern müsste.
- Er kann die Wohnung auch verkaufen und ist dabei nicht auf Selbstnutzer als Käufer beschränkt, sondern kann gerade mit dem Pool Interessenten unter den Anlegern gewinnen.
- Er muss Auszug und Verkauf auch nicht zeitlich abstimmen, er kann ausziehen und irgendwann später verkaufen, z.B., wenn er sich davon einen höheren Preis erhofft.
Und noch etwas kann ein selbstnutzender Eigentümer: er kann seine Wohnung an einen Anleger verkaufen und als Mieter trotzdem darin wohnenbleiben. Das klingt konstruiert? Lebensperspektiven verändern sich: vielleicht möchte ein alter Mensch lieber eine lange Reise nach Neuseeland geniessen, als dem Fiskus seine Wohnung zu hinterlassen.
Der Heimfried Mietenpool gibt auch die Möglichkeit zum Perspektivenwechwsel.
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