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Gemeinschaftsordnung.

Der Zustand einer Eigentumswohnung - wie der des ganzen Gebäudes - ist etwas Sichtbares; die Lage einer Eigentumswohnung auch.

Viele Wohnungs-Käufer achten aber nicht darauf, dass sie auch einen "Gesellschaftsvertrag" mitkaufen. Sie unterschätzen die Wichtigkeit und fragen nicht nach dessen Inhalt und Qualität.

Es geht um die Gemeinschaftsordnung (Teilungserklärung). Sie wird nur von den wenigsten gelesen und bildet deshalb in gewisser Weise einen unsichtbaren "Teil" einer Eigentumswohnung.

Da einer Änderung der Gemeinschaftsordnung ausnahmslos alle Miteigentümer in notarieller Form zustimmen müssen, heißt das in der Praxis, dass sie unveränderlich zementiert ist. Und wenn sie noch so schlecht ist. 

Eine schlechte Gemeinschaftsordnung behindert eine vernünftige Verwaltung, erzeugt unnötige Kosten und verursacht Streit unter den Miteigentümern.

Warum gibt es soviel schlechte Gemeinschaftsordnungen? Die, die Interesse an wirklich guten Regelungen haben, nämlich die künftigen Wohnungseigentümer, sind an der Ausarbeitung nicht beteiligt. Formuliert werden sie durchweg vom Bauträger oder Aufteiler. Da die Wohnungskäufer kaum jemals nach dem Inhalt der Gemeinschaftsordnung fragen, warum sollte der Bauträger in besonders gute Regeln investieren? Er verkauft die Wohnungen und ist aus der Gemeinschaft verschwunden.

Wir dagegen müssen - und wollen - mit diesen Regeln jahrelang arbeiten, weil wir die Verwaltung besorgen. Uns liegt daran, dass in "unseren" Eigentümergemeinschaften ein gutes Klima herrscht, dass die Verwaltung reibungslos funktioniert, dass die Objekte gedeihen. Darum investieren wir viel Mühe in die Konstruktion einer wirklich guten Gemeinschaftsordnung. (Und jedes Objekt bekommt eine maßgeschneiderte GemO.)

Unser Kernpunkt der Gemeinschaftsordnung, der Heimfried Mietenpool, sorgt wirkungsvoll dafür, dass die Interessen der Eigentümer übereinstimmen. Jede positive Entwicklung in einer beliebigen Wohnung der Anlage kommt allen zu Gute.

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